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Nutzungsbedingungen

§ 1    Allgemeines; Geltungsbereich 

1.1 Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Weilburger Straße 22, 60326 Frankfurt am Main (nachfolgend „Marktplatzbetreiberin“), bietet unter www.railauction.plus einen reinen Business-to-Business (B2B)-Marktplatz (nachfolgend „railauction.plus“ oder „Marktplatz“) zum Verkauf und Erwerb von neuen, gebrauchten und/oder ausgemusterten Waren, Gegenständen und Materialien aus dem Eisenbahnsektor sowie zum Angebot und zur Inanspruchnahme entsprechender Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam “Dienste“) an. Der Marktplatz kann von registrierten Verkäufern und Käufern (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“) genutzt werden.

1.2 railauction.plus steht ausschließlich volljährigen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die sich auf dem Marktplatz registriert haben, zur Verfügung. Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie minderjährige natürliche Personen sind von der Nutzung des Marktplatzes ausgeschlossen.

1.3 railauction.plus steht ausschließlich Nutzern zur Verfügung, die ihren Geschäftssitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben (gilt sowohl für Anbieter als auch Käufer). Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, den Marktplatz zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzern mit Geschäftssitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen.

1.4 Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen der Marktplatzbetreiberin und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von der Marktplatzbetreiberin im Rahmen des Betriebs von railauction.plus angebotenen Dienste. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Nutzungsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Marktplatzbetreiberin hat deren Geltung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Mit der Registrierung bei railauction.plus gem. § 4 akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen.

1.6 Für Verkäufe, Versteigerungen und Dienstleistungsangebote auf dem Marktplatz gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkäufers.

1.7 § 312i Abs. 1 Nr. 1-3 BGB sind abbedungen.

§ 2    Dienste der Marktplatzbetreiberin

2.1 railauction.plus ist eine B2B-Online-Verkaufsplattform für den Handel mit Waren und Dienstleistungen. Die Dienste der Marktplatzbetreiberin bestehen u.a. in folgenden Tätigkeiten:

  • Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gem. § 4
  • Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch vom Verkäufer initiierte Angebote und Auktionen gem. § 5 gegen eine vom Verkäufer an die Marktplatzbetreiberin zu zahlende Provision (vgl. § 8)
  • Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Nutzern

2.2 Die Marktplatzbetreiberin wird nicht Vertragspartnerin der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge, es sei denn, die Marktplatzbetreiberin tritt über ihre Verkaufseinheit DB Resale & Services selbst als Verkäuferin oder Anbieterin von Dienstleistungen auf und dies ist im jeweiligen Angebot auf dem Marktplatz entsprechend ausgewiesen.

2.3 Die Einheit DB Resale & Services der Marktplatzbetreiberin ist die zentrale Verkaufseinheit des gesamten Konzerns der Deutsche Bahn AG. In Erfüllung dieser Aufgabe verkauft die Marktplatzbetreiberin über ihre Verkaufseinheit DB Resale & Services in bestimmten Fällen Güter der jeweiligen Konzerngesellschaft als Stellvertreterin in deren Namen. In diesen Fällen wird die Marktplatzbetreiberin zur Wahrung des im Stellvertretungsrecht geltenden Offenkundigkeitsprinzips in dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Auktion offenlegen, dass und für welche Konzerngesellschaft der Deutsche Bahn AG sie als Stellvertreterin handelt. In diesen Fällen wird ausschließlich die von der Marktplatzbetreiberin vertretene Konzerngesellschaft Vertragspartnerin der geschlossenen Verträge.

§ 3    Verfügbarkeit

3.1 Die Marktplatzbetreiberin bemüht sich unter Berücksichtigung ihrer technischen und organisatorischen Möglichkeiten, eine störungsfreie Verfügbarkeit des Marktplatzes zu gewährleisten. Im Jahresmittel schuldet die Marktplatzbetreiberin eine Verfügbarkeit des Marktplatzes für die vereinbarten Dienste von 97,5 %. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bleiben erforderliche Wartungsarbeiten, Ausfallzeiten, die die Marktplatzbetreiberin nicht zu vertreten hat (insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Marktplatzbetreiberin liegen) sowie Ausfallzeiten, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Marktplatzes durch den Nutzer bedingt sind, unberücksichtigt.

§ 4    Registrierung bei railauction.plus; Erstellung eines Verkäuferprofils

4.1 Die Nutzung von railauction.plus ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Marktplatzbetreiberin ist berechtigt, Nutzer ohne Angabe von Gründen nicht zum Marktplatz zuzulassen.

4.2 Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Nutzer-Kontos auf dem Marktplatz. Hierzu muss der Nutzer seine Kontakt- und Unternehmensdaten eingeben, ein persönliches Passwort wählen und diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Indem der Nutzer anschließend auf den Button „Neues Konto erstellen“ klickt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Registrierung bei railauction.plus ab. Nach Prüfung erhält der Nutzer eine Bestätigungsemail mit einem Aktivierungslink, welchen er anklicken muss. Die Marktplatzbetreiberin nimmt das Angebot an, indem sie das Nutzer-Konto nach Anklicken des Aktivierungslinks für den Nutzer freischaltet. Mit der Freischaltung kommt ein Nutzungsvertrag über die Nutzung des Marktplatzes zwischen dem Nutzer und der Marktplatzbetreiberin zustande.

4.3 Zur Nutzung des Marktplatzes als Verkäufer bzw. Anbieter von Dienstleistungen muss der Nutzer zusätzlich zur Registrierung nach § 4 (2) ein Verkäuferprofil erstellen. Hierzu muss der Nutzer nach abgeschlossener Registrierung im Nutzer-Konto weitere Daten eingeben, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hochladen sowie eine Datenschutzinformation hochladen oder verlinken. Mit Klick auf den Button „Speichern“, gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Erstellung eines Verkäuferprofils ab. Mit der Freischaltung des Verkäuferprofils kommt ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag über die Nutzung des Marktplatzes als Verkäufer bzw. Anbieter von Dienstleistungen zustande.

4.4 Die Registrierung von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften muss durch eine namentlich zu benennende, vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

4.5 Für die Registrierung und die Erstellung des Verkäuferprofils ist die Angabe aller in der Eingabemaske vorgesehenen Daten erforderlich. Die Angaben müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, die Identität von Nutzern zu überprüfen.

4.6 Nutzer dürfen sich nur einmal registrieren. Das Nutzer-Konto ist nicht übertragbar.

4.7 Soweit das Nutzer-Konto bzw. Verkäuferprofil einer juristischen Person zugeordnet ist, wird es von der im Rahmen der Registrierung namentlich benannten natürlichen Person verwaltet und darf nur von dieser genutzt werden. Handlungen unter Verwendung des Nutzer-Kontos bzw. Verkäuferprofils sind dem Nutzer grundsätzlich selbst zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Nutzer-Konto abgegebene Erklärungen haftet der Nutzer in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte.

4.8 Der Nutzer hat der Marktplatzbetreiberin Änderungen der im Rahmen der Registrierung bzw. Erstellung des Verkäuferprofils angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen bzw. in seinem Nutzer-Konto zu aktualisieren. Entstehen der Marktplatzbetreiberin durch fehlerhafte oder nicht aktuelle Daten Kosten, ist der Nutzer verpflichtet, diese Kosten zu ersetzen.

4.9 Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder ein Missbrauch vorliegt, muss der Nutzer dies der Marktplatzbetreiberin umgehend mitteilen. Die Marktplatzbetreiberin ist in diesem Fall berechtigt, das Nutzer-Konto zu sperren und wird den Nutzer hierüber informieren.

§ 5    Funktionsweise des Marktplatzes; Abschluss und Abwicklung von Verträgen auf dem Marktplatz

5.1 Registrierte Nutzer können den Marktplatz als Käufer nutzen und, sofern sie ein Verkäuferprofil erstellt haben, als auch Verkäufer.

5.2 railauction.plus stellt den Nutzern verschiedene Funktionen zur Verfügung, um über den Marktplatz Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer können auf dem Marktplatz selbst Waren einstellen. Hierfür stehen verschiedene Varianten zur Auswahl:

  1. Direktkauf: Die Einstellung von Waren durch den Verkäufer stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar. Wenn ein Nutzer auf den Button „Kauf abwickeln“ klickt, erklärt er seine verbindliche Annahme dieses Angebots. Damit kommt der Kaufvertrag über die Ware zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Käufer und Verkäufer werden von der Marktplatzbetreiberin über das Zustandekommen des Kaufvertrags per E-Mail bzw. über den Marktplatz informiert.
  2. Preisvorschlag: Die Einstellung von Waren durch den Verkäufer stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum). Indem ein Nutzer einen Preisvorschlag (eigener Preis oder vorgeschlagener Preis des Verkäufers) macht und auf den Button „Preisvorschlag senden“ klickt, gibt er ein bindendes Angebot zum Erwerb der Ware zu dem von ihm vorgeschlagenen Preis ab. Die von der Marktplatzbetreiberin im Anschluss automatisch versandte Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Nutzers dar, sondern bestätigt nur den Eingang des Preisvorschlags. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen oder abzulehnen. Indem der Verkäufer auf den Button “annehmen” klickt, nimmt er das Angebot des Käufers an. Dadurch kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Käufer und Verkäufer werden von der Marktplatzbetreiberin über das Zustandekommen des Kaufvertrags per E-Mail bzw. über den Marktplatz informiert. Nimmt der Verkäufer das Angebot nicht binnen fünf Werktagen an, ist der Nutzer nicht mehr an sein Angebot gebunden.
  3. Verdeckte Auktion: Die Einstellung von Waren durch den Verkäufer stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum). Indem der Nutzer auf den Button „Gebot abgeben“ klickt, gibt er ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zum Preis seines Gebots ab. Die von der Marktplatzbetreiberin im Anschluss automatisch versandte Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Nutzers dar, sondern bestätigt nur den Eingang seines Gebots. Der Nutzer ist ungeachtet des Zeitpunkts der Abgabe seines Angebots während des gesamten Auktionszeitraums sowie für einen sich an das Ende des Auktionszeitraum anschließenden Zeitraum von fünf Werktagen an sein Angebot gebunden. Nach Ende des Auktionszeitraums kann der Verkäufer ein Angebot annehmen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, Angebote anzunehmen und es besteht kein Anspruch des Nutzers mit dem höchsten Gebot auf Abschluss eines Kaufvertrags. Mit Klick auf den Button „Gewinner wählen“, kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem ausgewählten Käufer zustande. Käufer und Verkäufer werden von der Marktplatzbetreiberin über das Zustandekommen des Kaufvertrags per E-Mail bzw. über den Marktplatz informiert. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Offene Auktion: Mit Einstellung der Waren durch den Verkäufer als offene Auktion mit Startpreis gibt der Verkäufer bereits ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Nutzer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an, indem er auf den Button „Jetzt bieten“ klickt; die Annahme erfolgt jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Nutzer nach Ablauf der Auktionsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Nutzer während der Auktionsdauer ein höheres Angebot abgibt. Der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer kommt nach Ablauf des Auktionszeitraums automatisch mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Käufer und Verkäufer werden von der Marktplatzbetreiberin über das Zustandekommen des Kaufvertrags per E-Mail bzw. über den Marktplatz informiert. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    Bei offenen Auktionen gelten folgende Mindeststeigerungsschritte: 

    bis 500,00 Euro                           à                 1,00 Euro
    ab 500,00 Euro                            à               10,00 Euro
    ab 5000,00 Euro                          à             100,00 Euro
    ab 10.000,00 Euro                       à             250,00 Euro
    ab 50.000,00 Euro                       à             500,00 Euro
    ab 100.000,00 Euro                     à          1.000,00 Euro
    ab 500.000,00 Euro                     à          5.000,00 Euro
    ab 1.000.000,00 Euro                  à        10.000,00 Euro

    Wird ein höherer Betrag als das Minimalgebot geboten, aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgegebenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Höchstbetrag automatisch den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben. Mehr Informationen dazu in den FAQs und www.railauction.plus/bietagent.

    Bei vorzeitigem Abbruch der Auktion durch den Verkäufer kommt zwischen dem Verkäufer und dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen. Das ist der Fall, wenn

    1. der Verkäufer bei Einstellung des Angebotes einem anfechtbaren Irrtum unterlag (§§ 119, 120 BGB);
    2. die Lieferung des Gutes nach Einstellung des Angebotes ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich (§ 275 BGB) geworden ist.

5.3 Der Verkäufer darf nicht an seinen eigenen Auktionen teilnehmen bzw. Gebote abgeben. Dies gilt auch, sofern der Verkäufer in seinem Auftrag handelnde Dritte einschaltet, um Gebote abzugeben. 

5.4 Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Für den Kaufvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des   jeweiligen Verkäufers. Die Marktplatzbetreiberin wird nicht Vertragspartnerin des über den Marktplatz geschlossenen Vertrages, sondern stellt als Plattformbetreiberin lediglich die technischen Möglichkeiten für den Vertragsschluss zur Verfügung, es sei denn die Marktplatzbetreiberin tritt ausnahmsweise selbst als Verkäuferin auf. 

5.5 Die Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge erfolgt über den Marktplatz. Ist ein Vertrag geschlossen, muss der Käufer auf der Plattform seine Rechnungs- und Versandinformationen angeben und an den Verkäufer übermitteln. Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen obliegt allein den jeweiligen Nutzern. Die Marktplatzbetreiberin ist an der Abwicklung der geschlossenen Verträge nicht beteiligt, es sei denn, sie tritt ausnahmsweise selbst als Verkäuferin auf (vgl. § 2). Insbesondere trifft die Marktplatzbetreiberin keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zu sorgen.

5.6 Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die bei railauction.plus maßgebliche Systemuhrzeit. Bei verdeckten und offenen Auktionen können Gebote nur innerhalb der festgelegten Auktionslaufzeit abgegeben werden.

5.7 Endet eine verdeckte oder offene Auktion zu einem Zeitpunkt, an dem ein Zugriff auf den Marktplatz für alle Nutzer aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Auktion abgebrochen werden. Eine in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilte Angebotsannahme ist gegenstandslos. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird umgehend von der Marktplatzbetreiberin über den Abbruch informiert. Die Waren können einer neuen Auktion zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Auktion besteht nicht. 

§ 6 Pflichten des Nutzers

6.1 Dem Nutzer ist es untersagt, Inhalte (insbesondere Bilder, Videos und Texte) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und/oder Persönlichkeitsrechte sowie das Geschäftsgeheimnisgesetz), gegen behördliche Anordnungen, gegen die guten Sitten oder sonst gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Nutzer garantiert der Marktplatzbetreiberin, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, solche Inhalte unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

6.2 Dem Nutzer ist es untersagt, Waren oder Dienstleistungen, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen die guten Sitten, gegen diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und/oder Persönlichkeitsrechte sowie Geschäftsgeheimnisse), gegen behördliche Anordnungen oder sonst gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, bei railauction.plus anzubieten und/oder zu bewerben. Es dürfen insbesondere keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die pornographische oder jugendgefährdende Inhalte, Waffen, Drogen oder Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen darstellen. Der Nutzer garantiert der Marktplatzbetreiberin, dass die von ihm eingestellten Waren oder Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen. Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, solche Angebote unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

6.3 Warenoder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.

6.4 Die Beachtung von gültigen Sicherheits-, Zulassungs-, Transport-, Hinweis- und Umweltvorschriften sowie die Einholung von Betriebserlaubnissen ist Sache der Nutzer und obliegt nicht der Marktplatzbetreiberin.

6.5 Der Nutzer als Veräußerer ist zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Anforderungen verpflichtet.

6.6 Der Nutzer ist verpflichtet, jegliche Nutzung des Marktplatzes zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Marktplatzes oder die dahinterstehende Software zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Insbesondere darf der Nutzer bei der Nutzung des Marktplatzes keine Software verwenden bzw. Handlungen vornehmen, die die Funktionstüchtigkeit des Marktplatzes stören können oder Schutzmaßnahmen umgehen sollen. Der Nutzer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware belastet sind. Unzulässig sind zudem Handlungen, die eine übermäßige oder unzumutbare Belastung der Infrastruktur und Verfügbarkeit des Marktplatzes nach sich ziehen können. Der Nutzer ist verpflichtet, der Marktplatzbetreiberin in seinem Bereich eintretende technische Änderungen unverzüglich mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder Sicherheit von railauction.plus zu beeinträchtigen. Der Nutzer ist verpflichtet, der Marktplatzbetreiberin alle Schäden zu ersetzen, die sich aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung der vorstehenden Pflichten ergeben.

6.7 Dem Nutzer ist es nicht gestattet, verdeckte oder offene Auktionen zu manipulieren oder sonst zu beeinträchtigen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Preise eigener Auktionen oder Auktionen Dritter durch Nutzung verschiedener Nutzer-Konten oder gemeinsam mit anderen Nutzern zu manipulieren oder eigene Angebote zu erwerben, um nachteilige Auktionsergebnisse zu vermeiden. Ebenso ist es dem Nutzer untersagt, Auktionen oder Verkäufe durch die Nutzung von Betabots, Skripte, Crawler, Scraper oder sonstige technischen Maßnahmen zu manipulieren. Gleiches gilt für die Manipulation von Suchfunktion, insbesondere durch die missbräuchliche Verwendung von geschützten Markennamen.

6.8 Verkäufer müssen ihre Waren und Dienstleistungen auf dem Marktplatz in der passenden Kategorie platzieren sowie richtige und vollständige Angaben zu Gegenstand sowie Preis (Festpreis bei Direktverkäufen oder Startpreis bei Auktionen in Euro) machen. Verkäufer sind zudem verpflichtet, über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen zu informieren und etwaige gesetzliche Informationspflichten im Zusammenhang mit der Anbahnung bzw. dem Abschluss eines Vertrages über den Marktplatz einzuhalten. Hierzu besteht die Verpflichtung, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu hinterlegen. Transaktionen, die über den Marktplatz zustande kommen, sind in Euro abzuwickeln.

6.9 Die Produktbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf das angebotene Produkt beziehen. Werbung für nicht bei railauction.plus angebotene Produkte und/oder Unternehmen ist unzulässig. Verkäufer dürfen im Rahmen der Nutzung von railauction.plus keine Gütesiegel oder sonstige Zeichen von Dritten verwenden es sei denn, railauction.plus erlaubt die Verwendung ausdrücklich.

6.10 Nutzer dürfen Kontaktdaten anderer Nutzer, die sie aufgrund der Nutzung von railauction.plus erhalten haben, ausschließlich für die vorvertragliche und vertragliche Kommunikation auf dem Marktplatz nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es Nutzern verboten, diese Kontaktdaten für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn der Nutzer hat ausdrücklich eingewilligt.

6.11 Es obliegt dem Nutzer selbst, alle relevanten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Vertragsdurchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem vom Marktplatz unabhängigen Speichermedium zu sichern.

6.12 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.

6.13 Der Nutzer wird die Marktplatzbetreiberin von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen, die Dritte gegen die Marktplatzbetreiberin wegen der Verletzung ihrer Rechte, wegen Rechtsverstößen und/oder wegen Verstoßes gegen eine der vorgenannten Pflichten in § 6 dieser Nutzungsbedingungen geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung der Marktplatzbetreiberin einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

6.14 Die Nutzer sind für die von ihnen auf dem Marktplatz eingegeben personenbezogenen Daten und den im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsverhältnisses entstandenen Verarbeitungen datenschutzrechtlich verantwortlich.

§ 7 Rechte der Marktplatzbetreiberin

7.1 Die Marktplatzbetreiberin kann die Nutzung des Marktplatzes oder bestimmter Dienste aus technischen Gründen oder Gründen der Sicherheit begrenzen. 

7.2 Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, die Nutzung der Dienste von railauction.plus von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, insbesondere der Prüfung der Anmeldedaten oder der Vorlage bestimmter Nachweise über Identität, Zahlungs- oder Eigentumsverhältnisse.

7.3 Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, Nutzer von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen und das Nutzer-Konto endgültig oder vorübergehend zu sperren, insbesondere, wenn 

  • der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt; 
  • vom Nutzer eingestellte Inhalte oder die Nutzung des Portals durch den Nutzer ein Sicherheitsrisiko für den Marktplatz darstellt oder sich negativ auf den Betrieb des Marktplatzes auswirkt;
  • der Nutzer gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt;
  • der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen (vgl. § 8) mehr als sechs Wochen in Verzug ist.

Die Marktplatzbetreiberin behält sich in solchen Fällen ausdrücklich die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vor. Das Kündigungsrecht nach § 10 bleibt unberührt.

§ 8 Provision

8.1 Für vollwirksame Abschlüsse von Kauf- bzw. sonstigen Verträgen über den Marktplatz erhält die Marktplatzbetreiberin eine Verkaufsprovision vom Verkäufer/Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn der abgeschlossene Kauf- bzw. sonstige Vertrag später entfällt, beispielsweise durch Kündigung, Rücktritt, Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Unmöglichkeit. Die Höhe der Verkaufsprovision richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.

8.2 Die Verkaufsprovision ist sofort zur Zahlung fällig. Die Marktplatzbetreiberin stellt dem Nutzer die angefallenen Verkaufsprovisionen monatlich in Rechnung und informiert den Nutzer hierüber per E-Mail, Post oder Bereitstellung der Rechnung im Nutzer-Konto. Schlägt der Forderungseinzug fehl, ist der Nutzer verpflichtet, railauction.plus etwaige Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.

8.3 Nutzern ist es nicht gestattet, die Provisionsstruktur von railauction.plus zu umgehen. Es ist insbesondere nicht erlaubt, auf dem Marktplatz angebahnte Verträge außerhalb von railauction.plus abzuschließen.

8.4 railauction.plus behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 Die Marktplatzbetreiberin ist Inhaberin sämtlicher Rechte an dem Marktplatz, insbesondere entsprechender Rechte des geistigen Eigentums.

9.2 Die Marktplatzbetreiberin räumt dem Nutzer das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und widerrufliche Recht ein, railauction.plus gemäß diesen Nutzungsbedingungen während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Eine Nutzung des Marktplatzes über den in diesen Nutzungsbedingungen gestatteten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet.

9.3 Der Nutzer räumt der Marktplatzbetreiberin ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht ein, die Inhalte im Sinne von § 6.1 zur Erbringung der Dienste und zum Betrieb des Marktplatzes während der Vertragslaufzeit zu nutzen, insbesondere auf eigenen Servern oder Servern von Dritten zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich anzuzeigen oder zu ändern.

§ 10  Vertragslaufzeit; Kündigung

10.1 Der Nutzungsvertrag bzw. der Vertrag über die Nutzung der Plattform als Verkäufer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

10.2 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag bzw. den Vertrag über die Nutzung der Plattform als Verkäufer jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, nicht jedoch während laufender offener Auktionen unter seiner Beteiligung als Verkäufer oder Bietender.

10.3 Die Marktplatzbetreiberin kann den Nutzungsvertrag bzw. den Vertrag über die Nutzung der Plattform als Verkäufer jederzeit mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur Sperrung des Nutzer-Kontos (vgl. § 7.3) bleibt hiervon unberührt.

10.4 Beide Parteien haben zudem das Recht, den Nutzungsvertrag bzw. den Vertrag über die Nutzung der Plattform als Verkäufer aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Marktplatzbetreiberin insbesondere vor, wenn

  • der Nutzer gegen §§ 1, 6, 12, 13 dieser Nutzungsbedingungen verstößt,
  • der Nutzer gegen sonstige Regelungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt und den Verstoß auch nach angemessener Fristsetzung nicht beseitigt;
  • der Nutzer deliktische Handlungen begeht oder versucht zu begehen;
  • wenn der Nutzer sich mit seiner Zahlungspflicht gem. § 8 um mehr als sechs Wochen im Verzug befindet.

10.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion des Marktplatzes wahrt die Schriftform.

10.6 Ab Wirksamwerden der Kündigung besteht kein Zugang mehr zum Marktplatz und zum Nutzer-Konto. Ansprüche der Marktplatzbetreiberin auf Zahlung von Verkaufsprovisionen bleiben bestehen.

§ 11 Haftung

11.1 Die Marktplatzbetreiberin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Marktplatzbetreiberin bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Haftung der Marktplatzbetreiberin wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

11.2 Für von der Marktplatzbetreiberin nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt die Plattformbetreiberin keine Haftung.

11.3 Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von der Marktplatzbetreiberin erbrachten Dienste, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

11.4  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Marktplatzbetreiberin.

11.5 Für die auf dem Marktplatz zwischen Nutzern geschlossenen Verträge übernimmt die Marktplatzbetreiberin weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Waren oder Dienstleistungen, es sei denn, die Marktplatzbetreiberin ist selbst Verkäuferin und dies ist in ihren für das jeweilige Angebot geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt (vgl. § 2).

11.6 Die Marktplatzbetreiberin übernimmt keine Gewähr für die wahre Identität, Bonität und Verfügungsbefugnis der Nutzer sowie die inhaltlichen Angaben der Nutzer. Bei Zweifeln sind die Nutzer gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität, Bonität, inhaltliche Angaben sowie die Verfügungsbefugnis eines Vertragspartners zu informieren. Das Gleiche gilt für die Herkunft von Waren und Dienstleistungen und die Mittel, mit denen diese erworben werden.

§ 12  Embargovorschriften

12.1 Der Nutzer erklärt, dass er selbst, seine Anteilseigener des Nutzers sowie die sonstige Kontrolle über den Nutzer ausübende natürliche oder juristische Personen und die vom Nutzer genutzten Finanzinstitute nicht auf einer Sanktionsliste, insbesondere nicht auf Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten oder auf Sanktionslisten der Vereinigten Staaten von Amerika zu verbotenen oder beschränkten Parteien gelistet sind. Erlangt der Nutzer Kenntnis oder hat Grund zu der Annahme, dass er oder eine der vorgenannten Personen auf einer solchen Sanktionsliste aufgeführt ist oder aufgelistet werden wird, teilt er dies der Marktplatzbetreiberin ohne schuldhaftes Zögern in Textform mit. Die Marktplatzbetreiberin ist berechtigt, den betroffenen Nutzer von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, soweit die weitere Gewährung der Nutzung des Marktplatzes gegen die für den Nutzer oder die sonstigen oben genannten Personen geltenden Sanktionsvorschriften verstoßen würde oder die Marktplatzbetreiberin dem Risiko der eigenen Sanktionierung ausgesetzt wird.

12.2 Der Nutzer erklärt bei den über den Marktplatz abzuwickelnden Rechtsgeschäften einschließlich des diesbezüglichen Kapital- und Zahlungsverkehrs die für die jeweiligen Rechtsgeschäfte anwendbaren Wirtschaftssanktionen und anderweitige exportkontrollrechtliche Vorschriften einzuhalten. Zu den einzuhaltenden anwendbaren europäischen und nationalen exportkontrollrechtlichen Vorschriften gehören insbesondere aber nicht ausschließlich die für die über den Marktplatz vertriebenen Vertragsgegenstände, Technologien, Software oder sonstigen Leistungen geltenden Vorschriften der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (oder die entsprechende Nachfolgeregelung), die Beschränkungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts (Außenwirtschaftsverordnung und Außenwirtschaftsgesetz) und/oder die (soweit anwendbaren) Vorschriften einer EU-Embargoverordnung und des im jeweiligen Fall anwendbaren nationalen Außenwirtschaftsrechts, insbesondere aber nicht ausschließlich die Verbote und sonstigen Beschränkungen der US Export Administration Regulations (EAR) oder den US- International Traffic in Arms Regulations (ITAR).

12.3 Der Nutzer erklärt, dass er die über den Marktplatz vertriebenen Vertragsgegenstände, Technologien, Software oder sonstigen Leistungen nicht für eine kritische Endverwendung im Sinne der Art. 4 der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) Nr. 2021/821 oder der §§ 46 ff. der Außenwirtschaftsverordnung oder einer entsprechenden Nachfolgeregelung verwendet. 

12.4 Verstößt ein Nutzer gegen die in den Ziffern 12.1 bis 12.4 enthaltenen Pflichten, ist eine Nutzung des Marktplatzes durch den Nutzer ausgeschlossen und die Marktplatzbetreiberin ist insbesondere zur Aussetzung der Erfüllung und außerordentlichen Kündigung des Vertrages und zur Nichtdurchführung der Bestellung berechtigt. Bei einem Verstoß hat der Nutzer die Marktplatzbetreiberin von den ihr durch den Verstoß entstehenden Schäden freizustellen. 

12.5 Die in der Ziffer 12 genannten Verpflichtungen gelten nicht, soweit die konkreten Verpflichtungen einen Verstoß gegen das Boykottverbot (§ 7 der Außenwirtschaftsverordnung) oder gegen die Anti-Blocking Verordnung der EU (Verordnung (EU) Nr. 2771/96) oder deren jeweilige Nachfolgeregelung darstellt.

§13 Compliance

13.1 Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung sowie in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform 

  • sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Rechtsvorschriften einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anti-Korruptions-Gesetze einzuhalten und 
  • alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption, anderen strafbaren Handlungen und sowie sonstigen schweren Verfehlungen zu ergreifen. 

Sie verpflichten sich insbesondere, in ihren Unternehmen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um schwere Verfehlungen im In- und Ausland zu vermeiden. Schwere Verfehlungen sind, unabhängig von der Beteiligungsform der Täterschaft, Anstiftung oder Beihilfehandlung 

  1. schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind. Hierzu zählen strafbare Handlungen, die insbesondere Bestechung, Betrug, Korruption, Untreue, Urkundenfälschung oder ähnliche Delikte darstellen,
  2. das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unzulässigen Vorteilen an Beamte, Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete oder Mandatsträger (Bestechung oder Vorteilsgewährung) oder an sonstige Geschäftspartner (Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 
  3. das zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebs Schaden zuzufügen, unbefugte Verschaffen, Sichern, Verwerten oder Mitteilen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, das zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugte Verwerten oder Mitteilen im geschäftlichen Verkehr anvertrauter Vorlagen oder Vorschriften technischer Art sowie darüber hinaus die zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugte Verwertung oder Weitergabe von im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännischer Informationen des Auftraggebers, auch auf Datenträgern, 
  4. Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz des unbeschränkten Wettbewerbs dienen, insbesondere Verstöße gegen kartellrechtliche Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen), 
  5. Verstöße gegen wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen oder das Umgehen von Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union sowie gegen sonstige anwendbare nationale, europäische und internationale Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften, sowie 
  6. sonstige schwerwiegende Straftaten oder schwere Verfehlungen. Hierzu zählen  strafbare Handlungen sowie Ordnungswidrigkeiten, die insbesondere aus Verstößen gegen §§ 6, 12, 13 dieser Nutzungsbedingungen resultieren sowie terroristische Straftaten, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels oder ähnliche Delikte darstellen. 

§ 14  Datenschutz

14.1 Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch railauction.plus einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert railauction.plus in der railauction.plus-Datenschutzerklärung.

§ 15 Vertraulichkeit

15.1 Die Marktplatzbetreiberin wird alle vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden.

15.2 Die Marktplatzbetreiberin behält sich vor, von der Geheimhaltungspflicht aus Abs. 1 abzuweichen, wenn die Marktplatzbetreiberin aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen Informationen eines Nutzers offenlegen muss oder wenn vertrauliche Informationen auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.

15.3 Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf die Marktplatzbetreiberin im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§ 16  Änderungen

16.1 Die Marktplatzbetreiberin ist jederzeit berechtigt, den Marktplatz und die unentgeltlich bereitgestellten Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich zur Verfügung zu stellen oder unentgeltliche Services künftig nicht mehr bereitzustellen und diese Nutzungsbedingungen dahingehend zu ändern.

16.2 Die Marktplatzbetreiberin kann die entgeltlichen Dienste und entsprechend diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wie nachfolgend beschrieben ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Marktplatzbetreiberin und des Nutzers zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aus technischen Gründen notwendig sind, aufgrund einer für die Marktplatzbetreiberin bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Nutzungsvertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Marktplatzbetreiberin wird dem Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird die Marktplatzbetreiberin dem Nutzer eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob der Nutzende den geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung des Nutzers, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vereinbart. Die Marktplatzbetreiberin wird den Nutzer bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist nur mit aktiver Zustimmung des Nutzers möglich. 

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit der Marktplatzbetreiberin auf Dritte ist ausgeschlossen.

17.2 Zur Aufrechnung gegenüber der Marktplatzbetreiberin ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Marktplatzbetreiberin und dem Nutzer aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes ist Frankfurt am Main. Die Marktplatzbetreiberin ist aber auch berechtigt, Nutzer am Geschäftssitz des jeweiligen Nutzers zu verklagen.

17.4 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen in andere Sprachen dienen nur der Information des Nutzers. Vorrangig ist bei Auslegungen und Widersprüchen stets die deutsche Sprachfassung.

17.5 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt, wenn eine Bestimmung nicht durchsetzbar ist oder der betreffende Vertrag eine Lücke enthält.

 

 

Stand: 29.03.2023